Das deutsche Arbeitsrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet. Häufig unterliegt es europarechtlichen Einflüssen. Kompliziert gefasste Gesetze, Tarifverträge und bestehende Betriebsvereinbarungen tragen vielfach mehr zur Verwirrung bei, als für Klarheit zu sorgen. Die kurzen Fristen im Arbeitsrecht sorgen oftmals für Unsicherheit. Eine frühzeitige, kompetente arbeitsrechtliche Beratung kann Missverständnisse vermeiden und Streitigkeiten verhindern.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht berät Rechtsanwalt Bargmann Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Die Tätigkeit auf beiden Seiten gewährleistet die Kenntnis über Stärken und Schwächen der jeweiligen Gegenseite.
Die folgenden Beispiele geben Ihnen einen Überblick über den Tätigkeits-bereich auf der Arbeitgeberseite:
- Laufende Beratung von Personalabteilungen - Beratung bei der Einstellung von Arbeitnehmern - Gestaltung von Arbeitsverträgen - Befristung von Arbeitsverhältnissen - Beratung bei individuellen Einzelmaßnahmen (z. B. Abmahnung) - Beratung im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen - Vorbereitung von Kündigungen - Verhaltensbedingte Kündigungen - Personenbedingte Kündigungen - Betriebsbedingte Kündigungen - Aufhebungsverträge und Abwicklungsverträge - Prozessvertretung in arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen - Kündigungsschutzverfahren - Vertretung bei Auseinandersetzungen mit dem Betriebsrat - Abschluss von Betriebsvereinbarungen - Beratung in betriebsverfassungsrechtlichen Streitigkeiten - Vertretung in Einigungsstellenverfahren - Vertretung in Beschlussverfahren - Beratung und Interessenvertretung in Verfahren nach dem AGG
Die folgenden Beispiele geben Ihnen einen Überblick über den Tätigkeitsbereich auf der Arbeitnehmerseite:
- Beratung bei der Begründung von Arbeitsverhältnissen - Beratung bei der Arbeitsvertragsgestaltung - Abschluss von Arbeitsverträgen - Beratung bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen - Kündigungen, Aufhebungsverträge, Abwicklungsverträge - Interessenvertretung bei Abfindungsverhandlungen - Prozessvertretung in Kündigungsschutzrechtsstreiten - Prozessvertretung in arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen
MICHAEL BARGMANN Rechtsanwalt · Fachanwalt für Arbeitsrecht