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Die Abrechnung der anwaltlichen Vergütung erfolgt entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aufgrund einer Vergütungs-vereinbarung.

Das RVG sieht mehrere Gebührenarten vor. 

In zivilrechtlichen Angelegenheiten richten sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert, d. h. nach dem Wert, um den gestritten wird. Die Höhe der gegenstandswertabhängigen Gebühr ist aus der Gebührentabelle des RVG zu entnehmen. Die jeweils angemessene Gebühr innerhalb der vorgegebenen Gebührenrahmen ist im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers, nach billigem Ermessen zu bestimmen (§ 14 Abs. 1 RVG). Zusätzlich kann ein besonderes Haftungsrisiko des Rechtsanwalts bei der Bemessung herangezogen werden. 

Für Straf- und Bußgeldverfahren sieht das RVG Rahmengebühren vor, deren Höhe sich nach Umfang und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit richten. 

Für die außergerichtliche Beratung gibt es keine Gebührenvorschriften. In der Regel wird die Rechtsanwaltsvergütung vertraglich vereinbart. Wird keine Vergütungsvereinbarung geschlossen, berechnen sich die Gebühren nach dem bürgerlichen Recht, also insbesondere nach § 612 BGB. Ist der Auftraggeber Verbraucher und ist keine Gebührenvereinbarung getroffen worden, betragen die Gebühren des Rechtsanwalts für die außergerichtliche Beratung maximal 250,00 € netto (= 297,50 € brutto). Die Erstberatungsgebühr ist auf maximal 190,00 € netto (= 226,10 € brutto) für das erste Beratungsgespräch mit einem Verbraucher beschränkt. 

Ihr Rechtsanwalt sollte bereits im Rahmen der ersten Beratung mit Ihnen über die zu erwartenden Kosten sprechen. Das schafft Transparenz und Sicherheit, denn Sie wissen genau, was auf Sie zukommt. 

Eine umfassende Darstellung über die Grundlagen der Rechtsanwaltsvergütung finden Sie auf den Seiten der Bundesrechtsanwaltskammer.

MICHAEL BARGMANN 
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Arbeitsrecht 

49477 Ibbenbüren
Emslandstraße 26
Telefon: 05451 / 9360780
Telefax: 05451 / 9360781
Internet: www.ra-bargmann.de
E-Mail: mail (at) ra-bargmann.de

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