Autokaufrecht

Laut Statistik des Kraftfahrtbundesamtes sind in Deutschland über 45 Millionen Pkw und über 5 Millionen Lkw zugelassen. Zudem wechseln ca. 7 Millionen Gebrauchtfahrzeuge pro Jahr den Besitzer. Es liegt auf der Hand, dass bei der Vielzahl von Kaufverträgen über Kraftfahrzeuge hier und da mal rechtliche Probleme auftreten.

Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Kauf neuer und gebrauchter Kraftfahrzeuge oder Probleme beim Leasing klären Sie am besten mit Ihrem Fachanwalt für Verkehrsrecht. Nur so ist sichergestellt, dass frühzeitig die Weichen richtig gestellt werden und Sie keinen rechtlichen Schiffbruch erleiden.

Egal ob Neufahrzeug oder Gebrauchtwagen: Als Käufer haben Sie einen Anspruch darauf, dass der Verkäufer Ihnen ein mangelfreies Fahrzeug liefert. Wenn Sachmängel vorliegen, können sich daraus diverse Ansprüche, wie z. B. Nacherfüllung, Minderung oder Schadensersatz ergeben. Bei erheblichen Sachmängeln kommt auch eine Rückabwicklung des gesamten Kaufvertrages in Betracht. In diesen Fällen ist die Rechtsanwaltskanzlei BARGMANN Ihr Ansprechpartner bei Fragen rund um den Autokauf und berät Sie gern bei der Prüfung und Geltendmachung Ihrer Sachmängelrechte.

Wir verstehen und zudem als Dienstleister für Autohäuser & Kfz-Werkstätten. Kfz-Händler sind heute häufig mit überzogenen Erwartungen ihrer Käufer konfrontiert. Auch Fragen des Online-Handels oder der Anwendung von Verbraucherschutzvorschriften sorgen für Probleme. Zudem bereitet eine schlechte Zahlungsmoral häufig Kopfschmerzen. Die Rechtsanwaltskanzlei BARGMANN berät und vertritt Autohäuser & Kfz-Werkstätten bei der Abwehr von Sachmängelansprüchen und der Durchsetzung ihrer Forderungen. Profitieren Sie von unseren Branchenkenntnissen. Häufig sind wir in der Lage, eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden und praxisnahe sowie wirtschaftlich tragfähige Lösungen anzubieten, bevor es zu einem Rechtsstreit kommt.