Arbeitsrecht

IMG_2231Das deutsche Arbeitsrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet. In vielen Bereichen unterliegt es europarechtlichen Einflüssen. Kompliziert gefasste Gesetze, Tarifverträge und bestehende Betriebsvereinbarungen tragen vielfach mehr zur Verwirrung bei, als für Klarheit zu sorgen. Die kurzen Fristen im Arbeitsrecht sorgen oftmals für Unsicherheit.

Zudem bleibt der deutsche Gesetzgeber bei der Umsetzung der europäischen Rechtsprechung in vielen Fällen untätig oder er lässt unheimlich viel Zeit.

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht berät Rechtsanwalt Bargmann Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Die Tätigkeit auf beiden Seiten gewährleistet die Kenntnis über Stärken und Schwächen der jeweiligen Gegenseite.

Eine frühzeitige, kompetente arbeitsrechtliche Beratung kann Missverständnisse vermeiden und Streitigkeiten verhindern.

Die folgenden Beispiele geben Ihnen einen Überblick über den Tätigkeitsbereich auf der Arbeitgeberseite:

  • Laufende Beratung von Personalabteilungen
  • Beratung bei der Einstellung von Arbeitnehmern
  • Gestaltung von Arbeitsverträgen
  • Befristung von Arbeitsverhältnissen
  • Beratung bei individuellen Einzelmaßnahmen (z. B. Abmahnung)
  • Beratung bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen
  • Vorbereitung von Kündigungen
  • Verhaltensbedingte Kündigungen
  • Personenbedingte Kündigungen
  • Betriebsbedingte Kündigungen
  • Aufhebungsverträge und Abwicklungsverträge
  • Prozessvertretung in arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen
  • Kündigungsschutzklagen
  • Vertretung bei Auseinandersetzungen mit dem Betriebsrat
  • Abschluss von Betriebsvereinbarungen
  • Beratung in betriebsverfassungsrechtlichen Streitigkeiten
  • Vertretung in Einigungsstellenverfahren
  • Vertretung in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren
  • Beratung und Interessenvertretung in Verfahren nach dem AGG
  • Beratung bei Fragestellungen zum Mindestlohn

Die folgenden Beispiele geben Ihnen einen Überblick über den Tätigkeitsbereich auf der Arbeitnehmerseite:

  • Beratung bei der Begründung von Arbeitsverhältnissen
  • Beratung bei der Arbeitsvertragsgestaltung
  • Abschluss von Arbeitsverträgen
  • Beratung und Vertretung bei Befristung, Entfristung und Missbrauch von befristeten Arbeitsverträgen
  • Beratung bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen
  • Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen nach Diskriminierung
  • Kündigungen, Aufhebungsverträge, Abwicklungsverträge
  • Interessenvertretung bei Abfindungsverhandlungen
  • Erhebung von Kündigungsschutzklagen
  • Prozessvertretung in Kündigungsschutzrechtsstreiten
  • Prozessvertretung in arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen
  • Durchsetzung von Mindestlohnansprüchen