Oldtimerrecht

img_3059-2Die Zahl der Oldtimerliebhaber hat in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. Für die einen ist der Oldtimer eine alternative Wertanlage. Andere haben ihr historisches Fahrzeug aus Freude am Fahren. Auch die Gruppe der Youngtimer-Freunde wird immer zahlreicher. Gleichzeitig steigt auch die Zahl der rechtlichen Probleme im Zusammenhang mit historischen Fahrzeugen.

Das Oldtimerrecht ist eigentlich kein eigenes Rechtsgebiet. Vielmehr wird es unter dem Begriff Automobil- und Verkehrsrecht zusammenzufassen sein. Dennoch ist es gut, bei rechtlichen Problemen einen Rechtsanwalt zu beauftragen, der sich mit den Besonderheiten bei klassischen Fahrzeugen auskennt, zum Beispiel im Zusammenhang mit dem Kauf oder Verkauf des Fahrzeugs, einer geplanten Restaurierung, anstehenden Reparaturen, Abwicklung von Verkehrsunfällen oder Fragen zum Zulassungswesen.

Michael Bargmann besitzt selbst einen Oldtimer und besucht immer wieder Oldtimer-Veranstaltungen. Als regelmäßiger Teilnehmer des Oldtimer-Rechtstages ist er gut vernetzt, wenn es um rechtliche Fragen rund um das Thema „historische Fahrzeuge“ geht.

Rechtsanwalt Bargmann steht Ihnen bei rechtlichen Fragen rund um Old- und Youngtimer gerne zur Verfügung.