Guter (anwaltlicher) Rat ist nicht teuer. Er ist aber auch nicht umsonst. Allerdings werden Anwaltshonorare häufig überschätzt. In vielen Fällen lohnt es sich, für einen anwaltlichen Rat Geld auszugeben, wenn man dadurch bestrittene Ansprüche durchsetzen kann oder aussichtslose Verfahren vermeidet.
Welche Kosten entstehen beim Rechtsanwalt?
Die Abrechnung der anwaltlichen Vergütung erfolgt entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aufgrund einer Vergütungsvereinbarung.
Das RVG sieht mehrere Gebührenarten vor.
Kosten in zivilrechtlichen Streitigkeiten
In zivilrechtlichen Angelegenheiten richten sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert, d. h. nach dem Wert, um den gestritten wird. Die Höhe der gegenstandswertabhängigen Gebühr ist aus der Gebührentabelle des RVG zu entnehmen. Die jeweils angemessene Gebühr innerhalb der vorgegebenen Gebührenrahmen ist im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers, nach billigem Ermessen zu bestimmen (§ 14 Abs. 1 RVG). Zusätzlich kann ein besonderes Haftungsrisiko des Rechtsanwalts bei der Bemessung herangezogen werden.
Kosten in Straf- und Bußgeldverfahren
Für Straf- und Bußgeldverfahren sieht das RVG Rahmengebühren vor, deren Höhe sich nach Umfang und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit richten.
Kosten für Beratung, Rat, Auskunft
Für die außergerichtliche Beratung gibt es keine Gebührenvorschriften. In der Regel wird die Rechtsanwaltsvergütung durch eine Vergütungsvereinbarung festgelegt. Wird keine Vergütungsvereinbarung geschlossen, berechnen sich die Gebühren nach dem bürgerlichen Recht, also insbesondere nach § 612 BGB. Ist der Auftraggeber Verbraucher und ist keine Gebührenvereinbarung getroffen worden, betragen die Gebühren des Rechtsanwalts für die außergerichtliche Beratung maximal 250,00 € netto (= 297,50 € brutto). Die Erstberatungsgebühr ist auf maximal 190,00 € netto (= 226,10 € brutto) für das erste Beratungsgespräch mit einem Verbraucher beschränkt.
Gibt es eine kostenlose Beratung?
Es mag Sachverhalte geben, die einfach zu beurteilen sind. In der Regel sind rechtliche Fragestellungen komplexer als man zunächst annehmen mag. Aus diesem Grund wenden Sie sich in Rechtsfragen ja auch nicht an Ihren Tankwart, einen Kegelbruder oder die Nachbarin, sondern an einen Rechtsanwalt, möglicherweise sogar an einen Fachanwalt.
Rechtsanwälte sind spezialisierte und unabhängige Partner in Ihren Rechtsfragen. Es versteht sich von allein, dass eine qualifizierte Beratungsleistung nicht kostenfrei erbracht werden kann. Zum einen haben Sie als Mandant einen Anspruch auf eine umfassende und verbindliche Behandlung Ihrer Rechtsfrage. Das nimmt nicht nur eine bestimmte Zeit in Anspruch, sondern bedarf auch einer entsprechenden rechtlichen Qualifikation sowie einer ständigen Fortbildung. Zum anderen können Rechtsanwälte für eine Falschberatung haftbar gemacht werden. Aus diesem Grund unterhalten Rechtsanwälte eine Haftpflichtversicherung, um sich gegen die sich aus ihrer Berufstätigkeit sich ergebenden Haftungsrisiken angemessen abzusichern.
Wie erfahre ich, was eine Beratung kostet?
Ihr Rechtsanwalt sollte bereits im Rahmen der ersten Beratung mit Ihnen über die zu erwartenden Kosten sprechen. Das schafft Transparenz und Sicherheit, denn Sie wissen genau, was auf Sie zukommt. Wenn Sie im Vorfeld wissen möchten, welche Kosten auf Sie zukommen, schildern Sie uns hier Ihr Problem und stellen Sie eine unverbindliche Kostenanfrage.
Eine umfassende Darstellung über die Grundlagen der Rechtsanwaltsvergütung finden Sie auf den Seiten der Bundesrechtsanwaltskammer.