Wer heute im Baugeschäft tätig ist, muss sich nicht nur mit dem Bauen an sich auskennen, sondern sich auch mit vielfältigen rechtlichen Fragestellungen zu Bauverträgen, Sicherheiten, Gewährleistungsfristen, Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Mindestlohn beschäftigen. Auch ein guter Baufachmann kann das nicht alles wissen. Aber er kann sich rechtzeitig baurechtlichen Rat holen.
Die Rechtsanwaltskanzlei Bargmann berät und vertritt ihre Mandanten in Angelegenheiten des privaten Baurechts.
Private Bauherren, Architekten, Handwerker und Bauunternehmen profitieren von einer frühzeitigen rechtlichen Beratung. Wir unterstützen Sie z. B. bei der Abwehr oder Durchsetzung von Werklohnansprüchen, entwerfen oder gestalten Bauverträge oder vertreten Sie bei der Durchsetzung von Sachmängelansprüchen.
Darüber hinaus steht Ihnen die Kanzlei in bauarbeitsrechtlichen Fragestellungen, wie z. B. Arbeitnehmerüberlassung im Baugewerbe nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), Bürgenhaftung nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG), Schwarzarbeit oder Mindestlohn zur Verfügung.
Rechtsanwalt Michael Bargmann ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Baurecht im Deutschen Anwaltverein.