Inkasso / Forderungseinzug

Bereiten Ihnen Ihre offenen Forderungen schlaflose Nächte? Dann lassen Sie sich beraten. Forderungsmanagement ist ein komplexes Thema. Die falschen Schritte kosten unter Umständen viel Zeit, Geld und Nerven. Das muss nicht sein. Eine anwaltliche Beratung bringt Sie deutlich weiter. Wir klären mit Ihnen, welche Möglichkeiten es gibt, eine offene Forderung doch noch zu realisieren. Dann können Sie wieder ruhig schlafen!

Hohe Außenstände belasten die Liquidität, engen die unternehmerische Handlungsfreiheit ein und belasten Ihre Kundenbeziehungen. Im schlimmsten Fall gefährden sie den Bestand des Unternehmens.

Ein konsequentes Forderungsmanagement gewähr­leistet die schnelle Realisierung Ihrer Forderungen und spart Ihnen Zeit, Geld und Ärger.

Die Rechtsanwaltskanzlei BARGMANN möchte Ihnen an dieser Stelle einige allgemeine Hinweise und Tipps geben, was Sie beachten müssen, damit Sie an Ihr Geld kommen. Sie ersetzen allerdings nicht die rechtliche Beratung im Einzelfall.

Ein konsequentes Forderungsmanagement vollzieht sich in mehreren Stufen:

Vor Vertragsschluss

Achten Sie bereits vor Vertragsschluss auf die Bonität Ihrer Kunden. Durch gezielte Auskünfte bei entsprechenden Datenbanken (z. B. Creditreform, Schufa) erhalten Sie schnell und einfach Infor­mationen über das Zahlungsverhalten Ihrer Kunden. Sorgen Sie für die Absicherung Ihrer Forderung, z. B. durch die Vereinbarung eines Eigentumsvorbehaltes, die Stellung einer Bürgschaft oder die Abtretung einer Forderung.

Laufende Geschäftsbeziehung

Reagieren Sie sofort, wenn Sie während der lau­fenden Geschäftsbeziehung Informationen über die Zahlungsunfähigkeit oder –unwilligkeit Ihrer Kunden gewinnen. Vereinbaren Sie Voraus- bzw. Abschlags­zahlungen oder lassen Sie sich Forderungen Ihrer Kunden gegenüber Dritten abtreten.

Offene Posten

Trotz einer gewissenhaften Prüfung des Vertrags­partners stellt sich oft erst nach Versendung der Rech­nung heraus, dass der Kunde schleppend oder überhaupt nicht zahlt.

Anzahl der Mahnungen

Warten Sie nicht zu lange mit Ihrer Zahlungserinnerung. Prüfen Sie, ob Sie Ihrem Kunden wirklich drei Mahnungen schicken wollen. Für den Verzug des Schuldners bedarf es bei richtiger Vorbereitung keiner drei Mahnungen. Schon nach der ersten erfolglosen Mahnung können Sie Ihre Forderung gerichtlich geltend machen.

Gerichtliches Mahnverfahren oder Klage

Die gerichtliche Geltendmachung im Wege des Mahn- oder Klageverfahrens sollten Sie Ihrem Rechtsanwalt überlassen. Er sorgt für eine schnelle und effektive Durchführung des Verfahrens. Rechtsanwalt Bargmann prüft bereits im Vorfeld die bestehende Rechtslage, berechnet Ihre Zinsansprüche und kann Sie bei Problemen umfassend beraten. Sämtliche entstehende Kosten, wie Rechtsanwaltsgebühren und Gerichtskosten, können Sie bei Verzug des Schuldners als Verzugsschaden erstattet ver­langen.

Wir sorgen für Kostentransparenz und werden Sie über die entstehenden Gebühren gerne informieren.

Zwangsvollstreckung 

Wenn Sie einen sog. vollstreckbaren Titel (Voll­streckungsbescheid, Urteil etc.) erlangt haben, beginnt die Zwangsvollstreckung. Dabei zahlt es sich aus, wenn Sie bereits während der laufenden Geschäftsbeziehung Informationen über den Schuld­ner gesammelt haben.

Welche Zwangsvollstreckungsmaßnahme Erfolg versprechend ist, wird Ihr Rechtsanwalt im Einzelfall prüfen. Möglich ist in jedem Fall die Durchführung einer Sachpfändung durch den Gerichtsvollzieher mit anschließendem Verfahren auf Abnahme der eides­stattlichen Versicherung (sog. Offenbarungseid). Auch eine Forderungs­pfändung (Lohn- oder Konto­pfändung) ist in vielen Fällen aussichtsreich. In geeigneten Fällen bieten sich auch andere Vollstreckungsmaßnahmen, beispielsweise die Ein­tragung einer Sicherungshypothek, an.

In jedem Fall gilt: Zeit ist Geld. Bei der Durchsetzung offener Forderungen kommt es darauf an, dass Sie schneller handeln als andere Gläubiger.

Inkassounternehmen oder Rechtsanwalt?

Die Beitreibung von Forderungen gehört zum Kerngeschäft von Rechtsanwälten.

Beim Rechtsanwalt erhalten Sie die komplette Dienstleistung aus einer Hand, von der außergerichtlichen Zahlungsaufforderung über das Mahn- und Gerichtsverfahren bis hin zur Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.

Ihr Rechtsanwalt prüft bereits im Vorfeld die rechtliche Durchsetzbarkeit Ihrer Forderung und berät Sie kompetent und individuell, wie Sie auf Einwendungen des Schuldners richtig reagieren.

Inkassounternehmen können Ihre Forderung zwar außergerichtlich und im gerichtlichen Mahnverfahren geltend machen. Spätestens im Falle eines Widerspruchs durch den Schuldner ist aber die Durchführung eines streitigen Verfahrens und die Abgabe an einen Rechtsanwalt erforderlich. Zeitliche Verzögerungen durch diese Abgabe vom Inkassounternehmen an einen Rechtsanwalt sind vermeidbar, wenn Sie den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens von Beginn an mit der Beitreibung der Forderung beauftragen.

Zudem sind die Kosten des Rechtsanwalts in jedem Fall erstattungsfähig, wenn sich der Schuldner zum Zeitpunkt der Beauftragung durch den Gläubiger bereits mit der Zahlung der Forderung im Verzug befindet. Die Kosten von Inkassounternehmen sind hingegen nach Auffassung einiger Gerichte nicht oder nicht im vollen Umfang vom Schuldner zu tragen. Diese Unsicherheit hinsichtlich der Kosten kann im Einzelfall zu Ihren Lasten gehen.

Fazit: Tragen Sie nicht das Insolvenzrisiko Ihrer Kunden. Warten Sie nicht zu lange mit der Geltend­machung Ihrer Forderung. In den meisten Fällen führt das Insolvenz­verfahren zum völligen Forderungs­verlust.

Sorgen Sie mit einem konsequenten Forderungsmanagement für die rasche Beitreibung Ihrer Außenstände. Die Vorteile liegen auf der Hand:

  • Sie reduzieren Ihre Verwaltungskosten.
  • Sie erhöhen Ihre Liquidität.
  • Ihre Mitarbeiter können sich wieder auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.