Bußgeldsachen und Ordnungswidrigkeiten

Bargmann_105x148polizistenrgbSind Sie zu schnell unterwegs gewesen? Haben Sie eine rote Ampel überfahren? Wurde ein Bußgeld verhängt? Fallen Punkte in Flensburg an? Oder droht gar ein Fahrverbot?

Die Verkehrsüberwachung (Geschwindigkeit, Rotlichtüberwachung, Abstandsmessung etc.) wird weitgehend standardisiert durchgeführt. Dennoch führen die unsachgemäße Bedienung der Messgeräte oder Fehler bei der Auswertung häufig zu falschen Messergebnissen, die Sie nicht hinnehmen müssen.

In Bußgeldsachen und Ordnungswidrigkeiten übernimmt die Rechtsanwaltskanzlei BARGMANN Ihre Verteidigung.

Tipp: Lassen Sie sich bereits nach Erhalt des Anhörungsbogens beraten. Das gewährleistet eine effektive Verteidigung von Anfang an und vermeidet unnötige Fehler. Oder wussten Sie, dass sie als Betroffener nicht verpflichtet sind, in einem Anhörungsbogen Angaben zur Sache zu machen?

Haben Sie ein Anhörungsschreiben der Straßenverkehrsbehörde oder gar schon einen Bußgeldbescheid erhalten? Hier können Sie uns Ihre Bußgeldanfrage senden. Profitieren Sie von unserem Service. Rund um die Uhr. Schnell und unkompliziert. Wir setzen uns dann umgehend mit Ihnen in Verbindung und besprechen die weitere Vorgehensweise.

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Benötigen Sie einen schnellen ersten Überblick? Hier geht es zum Bußgeldrechner der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsanwälte des Deutschen Anwaltvereins.