Kooperation mit Autohäusern, Kfz-Werkstätten & Sachverständigen

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Sie sind Geschäftsführer eines Autohauses, Werkstattleiter oder Serviceberater? Ärgern Sie sich auch regelmäßig über das willkürliche Regulierungsverhalten von Kfz-Haftpflichtversicherern?

Beenden Sie das Stop-and-go mit dem Versicherer und wechseln Sie auf die Überholspur!

Wir bieten Ihnen die Lösung: Qualifiziertes und professionelles Schadenmanagement durch Rechtsanwälte!

Die Zusammenarbeit mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht erleichtert unfallgeschädigten Verkehrsteilnehmern, Kfz-Werkstätten und Kfz-Sachverständigen die Durchsetzung ihrer berechtigten Schadensersatzansprüche. Bei der Schadenregulierung durch einen verkehrsrechtlich spezialisierten Rechtsanwalt kommt für Sie und den Geschädigten in der Regel mehr raus.

Verzichten Sie darauf, selbst die Schadenregulierung durchzuführen. Soweit dies überhaupt zulässig ist, nehmen Sie der Versicherung nur Arbeit ab – ohne dass Ihnen der damit verbundene Zeit- und Kosten­aufwand in irgendeiner Weise vergütet wird. Profitieren Sie vom Outsourcing der Unfallschadenregulierung und konzentrieren Sie sich auf Ihre Kernkompetenzen: Die Reparatur von Unfallfahrzeugen.

Die Vorteile einer Kooperation mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht liegen auf der Hand:

  • Sie können für Ihre Kunden die optimale Reparatur durchführen und sind nicht zur  billigsten Variante nach den Anweisungen der Versicherung gezwungen. Sie reparieren auch nicht zu Dumping-Stundensätzen der „Partnerwerkstätten“.
  • Bieten Sie Ihren Kunden einen Mehrwert: Ein Verkehrsanwalt kann für Ihre Kunden auch weitere Schadenersatzansprüche geltend machen, z. B. Schmerzensgeld für Personenschäden.
  • Sie ersparen sich und Ihren Mitarbeitern den Frust einer Korrespondenz mit der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Ihre Mitarbeiter werden dadurch deutlich entlastet.
  • Kürzungen werden vermieden.
  • Die Schadenregulierung erfolgt schnell und effizient.
  • Steigern Sie Ihre Rendite und stärken Sie die Kundenbindung.

Überlassen Sie die Schadenregulierung nicht der Kfz-Haftpflichtversicherung des Schädigers. Nutzen Sie ein professionelles und unabhängiges anwaltliches Schadenmangement, um Ihre Kunden zu begeistern. Profitieren Sie unter dem Strich von einer stärkeren Kunden­bindung.

Auch Kfz-Sachverständigenbüros leiden zunehmend unter der Kürzungspolitik der Haftpflichtversicherer. Wir stehen Ihnen gerne als Ansprechpartner zur Verfügung, um unberechtigte Rechnungskürzungen durchzusetzen.

Mit der richtigen Strategie zur erfolgreichen Durchsetzung von Schadensersatz

Die Rechtsanwaltskanzlei BARGMANN gewährleistet einen persönlichen Kontakt und übernimmt für Sie als regionaler oder überregionaler Kooperationspartner die anfallende Korrespondenz mit der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung. Wir sorgen dafür, dass alle Schadenspositionen zeitnah und ohne Kürzungen reguliert werden.

Mit einem qualifizierten Verkehrsanwalt als Part­ner können Autohäuser, Kfz-Werkstätten und Kfz-Sachverständige das Serviceangebot für ihre Kunden optimal ergänzen – durch ein juristisch professionelles Schadenmanagement.

Haben Sie Fragen? Sprechen Sie uns gerne an!
Wir stehen Ihnen jederzeit für ein unverbindliches Informationsgespräch zur Verfügung.