Rechtsanwalt Michael Bargmann übernimmt Ihre Verteidigung in verkehrsrechtlichen Strafsachen, wie z. B. Unfallflucht, Trunkenheit im Verkehr, Nötigung etc.
Nehmen Sie nach Erhalt einer Vorladung zu einer Beschuldigtenvernehmung oder einer Aufforderung zur schriftlichen Stellungnahme keinesfalls selbst Kontakt zur Polizei auf. Als Beschuldigter einer Straftat müssen Sie einer polizeilichen Vorladung nicht Folge leisten. Stattdessen ist es empfehlenswert, unverzüglich einen verkehrsrechtlich spezialisierten Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Verkehrsrecht mit der Vertretung zu beauftragen und über diesen Akteneinsicht zu nehmen.
Aus der Ermittlungsakte ist ersichtlich, warum Ihnen die Straftat vorgeworfen wird und welche Beweismittel zur Verfügung stehen.
Erst nach Kenntnis aller Umstände kann geklärt werden, ob und in welcher Form eine Stellungnahme abgegeben wird oder ob es besser ist, zum Tatvorwurf zu schweigen.
Gut zu wissen: Sie müssen als Beschuldigter nicht Ihre Unschuld beweisen. Vielmehr muss die Staatsanwaltschaft Ihre Schuld nachweisen. Deshalb darf Ihnen ein Schweigen auf den Tatvorwurf nicht negativ ausgelegt werden. Es handelt sich um Ihr gutes Recht, im Zweifel nichts zur Sache auszusagen.