Verkehrsunfall mit dem Oldtimer

Der Bestand an klassischen Liebhaberfahrzeugen wächst seit Jahren kontinuierlich. Umso größer ist die Gefahr, dass ein Oldtimer in einen Verkehrsunfall verwickelt wird.

Selbst verschuldete Verkehrsunfälle werden häufig über die Kaskoversicherung abgewickelt.

Ist man unverschuldet in einen Verkehrsunfall geraten, ergeben sich häufig Schwierigkeiten in der Schadenabwicklung. Da hat man es mit dem Versicherer des Unfallgegners zu tun, bei dem man seine nicht unerheblichen Schadenersatzansprüche durchsetzen möchte.

Leider ist immer wieder festzustellen: 100 % Haftung bedeutet nicht 100 % Schadensersatz.

Lassen Sie sich in einem solchen Fall nicht über den Tisch ziehen. Hier empfiehlt es sich, von Anfang an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht mit der Unfallschadenregulierung zu beauftragen.

Häufig versuchen Versicherer, mit dem Geschädigten telefonisch Kontakt aufzunehmen und ihn von der Beauftragung eines Rechtsanwalts oder unabhängigen Kfz-Sachverständigen abzuhalten. Der Grund liegt auf der Hand: Der Geschädigte soll nicht erfahren, welche Ansprüche er tatsächlich hat.

Lassen Sie sich nicht ohne anwaltliche Beratung auf ein „Angebot“ der gegnerischen Versicherung ein. Nach einem Verkehrsunfall haben Sie das Recht, einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens mit der Verkehrsunfallabwicklung zu beauftragen. Die anwaltliche Vertretung Ihrer Interessen gewährleistet, dass keine Schadenspositionen unberücksichtigt bleiben. Im Falle eines unverschuldeten Unfalls trägt die gegnerische Versicherung auch die bei Ihrem Rechtsanwalt entstehenden Kosten.

Gerade bei einem Oldtimer sind im Schadenfall oldtimerspezifische Besonderheiten zu beachten, wie die korrekte Feststellung der Reparaturkosten bzw. der merkantilen Wertminderung oder die Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes. Dabei ist im Einzelfall die Originalität und der Zustand des Fahrzeugs zu berücksichtigen. Ferner stellt sich dann die Frage, wie der Schaden repariert werden kann, wie die Ersatzteilbeschaffung funktioniert und ob es eine spezialisierte Werkstatt für den Schaden gibt.  

Bei jedem Verkehrsunfall sollte man ein Kfz-Schadengutachten eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen einholen, um den Schaden beweissicher und gerichtsfest dokumentieren zu können. Das gilt insbesondere auch für einen Schaden am Oldtimer. Hier empfiehlt sich ein Kfz-Sachverständiger mit Oldtimerkenntnissen. Wir empfehlen Ihnen gerne den passenden Gutachter für Ihr Fahrzeug.

Die Rechtsanwaltskanzlei BARGMANN vertritt Sie bei der Geltendmachung von Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall mit dem Oldtimer. Profitieren auch Sie von der Fachkompetenz aus der Schadenregulierung von weit über tausend Verkehrsunfällen.

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