Prüfdienstleister rufen bei Kfz-Werkstätten an

Wenn ein Geschädigter nach einem Verkehrsunfall Schadensersatzansprüche geltend macht, legen Kfz-Haftpflichtversicherer dem Geschädigten oder seinem Rechtsanwalt regelmäßig sog. Prüfberichte vor. Diese Prüfberichte sollen den Anschein erwecken, als habe ein Sachverständiger der Versicherung die Schadensersatzansprüche überprüft. Tatsächlich handelt es sich allerdings lediglich um Dienstleister, die mittels künstlicher Intelligenz diverse Versicherer in der Schadenabwicklung unterstützen. In der gerichtlichen Praxis ist anerkannt, dass diese Prüfberichte nicht geeignet sind, ein unabhängiges Kfz-Schadengutachten in Zweifel zu ziehen.

Aktuell müssen wir feststellen, dass diese Prüfdienstleister nun dazu übergehen, Kfz-Werkstätten nach erfolgter Reparatur und Abrechnung der Reparaturleistung anzurufen, um über die Erforderlichkeit des Reparaturaufwandes verhandeln und eine Einigung hinsichtlich der im Prüfbericht stehenden Kürzungen herbeizuführen. Diese Vorgehensweise halten wir für äußerst fragwürdig. Es wird sich zeigen, wie die Gerichte damit umgehen, wenn der Prüfdienstleister nun seine vermeintliche Objektivität verlässt und proaktiv für den Versicherer Kürzungen verhandelt. Damit dürfte deutlich werden, was die wahre Intention der sog. Prüfdienstleister ist. Den Deckmantel der Neutralität hat der Prüfdienstleister damit jedenfalls abgelegt.

Praxistipp: Die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall gehört in die Hände eines Fachanwalts für Verkehrsrecht. Wir raten Kfz-Werkstätten davon ab, sich auf Gespräche und Verhandlungen mit Kürzungsdienstleistern einzulassen. Zweck der Anrufe ist einzig und allein, die Reparaturkosten zu Lasten der Kfz-Werkstatt zu drücken. Haben Sie Probleme in der Schadenabwicklung? Sprechen Sie uns gerne an.