Kurz nach Eintragung einer Änderung im Handelsregister erhielt die entsprechende Verwaltungs-GmbH diese Rechnung, die mit „Amtsgericht Steinfurt“ überschrieben war und durch eine Art Bundesadler sehr amtlich aussah.
Für die Veröffentlichung des Handelsregistertextes und Eintragungskosten wurden 893,42 € fällig, zahlbar innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt. Praktischerweise war ein Überweisungsträger direkt beigefügt.
Bei näherem Hinsehen erwies sich diese Rechnung allerdings als Fake – jedenfalls stammt sie nicht vom Amtsgericht Steinfurt. Vielmehr handelt es sich um ein „Angebot“ eines unlauteren Anbieters. Hier soll der Empfänger abgezockt werden.
Nur im Kleingedruckten wird darauf hingewiesen, dass es sich um eine „Offerte für eine nichtamtliche, kostenpflichtige Eintragung“ handelt. Die zugrundeliegenden Daten stammen aus dem Bundesanzeiger. Zudem enthält die Rechnung des Amtsgerichts Steinfurt Umsatzsteuer, was für eine behördliche Rechnung unüblich ist. Der Empfänger auf dem beigefügten Überweisungsträger ist auch nicht das Amtsgericht Steinfurt, sondern „KBN“. Nähere Angaben zum Absender sind dem Schreiben nicht zu entnehmen.
Praxistipp: Es handelt sich leider um eine bundesweite Abzock-Masche. Auf der Homepage des Bundesanzeigers wird (hier klicken) ausdrücklich davor gewarnt. Haben Sie kürzlich eine Eintragung im Handelsregister veranlasst und nun eine Rechnung erhalten? Dann prüfen Sie genau, ob es sich tatsächlich um eine amtliche Rechnung handelt oder Sie möglicherweise gerade Opfer einer Internetabzocke werden. Ist das Geld erstmal überwiesen, bleibt nur der steinige Weg über eine Anfechtung und Rückforderung gezahlter Beträge.