Dashcam zur Beweisführung zulässig

Das Oberlandesgericht Nürnberg hat in einem Hinweisbeschluss vom 10.08.2017 (Az.: 13 U 851/17) entschieden, dass Aufzeichnungen von Kameras, welche in Fahrtrichtung fest auf dem Armaturenbrett installiert sind („Dashcam“), in einem Zivilprozess verwertet werden dürfen. Das Interesse des Beweisführers an einem effektiven Rechtsschutz und seinem Anspruch auf rechtliches Gehör überwiege das Interesse des Unfallgegners an dessen Persönlichkeitsrecht insbesondere dann, wenn andere zuverlässige Beweismittel nicht zur Verfügung stünden. Es handelt sich soweit ersichtlich um die erste Entscheidung eines Oberlandesgerichts zu dieser Frage.

Damit bestätigt das OLG Nürnberg das Urteil des Landgerichts Regensburg vom 28.03.2017 (4 O 1200/16).

Die Pressemitteilung des OLG Nürnberg finden Sie hier.