Seit dem 19.10.2017 sind Gesetzesänderungen im Bereich des Bußgeldrechts in Kraft. Verkehrssünder müssen in folgenden Fällen mit höheren Bußgeldern rechnen:
Wer keine Rettungsgasse bildet, muss zukünftig mit einer Regelgeldbuße von 200,00 € rechnen. Bislang betrug das Bußgeld 20,00 €. Für die Blockierung der Rettungsgasse mit Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung fallen zukünftig bis zu 320,00 € an.
Wer bei Einsatzfahrzeugen mit Blaulicht und Martinshorn keine freie Bahn schafft, muss z. B. mit einer Regelgeldbuße von 240,00 € plus 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkten im Fahreignungsregister rechnen.
Die Geldbuße für unerlaubte Nutzung von Handys während der Fahrt wird von 60,00 € auf 100,00 € erhöht. Bei schweren Verstößen drohen künftig Geldbußen von 150,00 € bzw. 200,00 € sowie Fahrverbote.
Wer mit dem Handy in der Hand auf dem Fahrrad erwischt wird, dem droht ein Bußgeld von 55,00 €.
Das Handyverbot wurde verschärft, so dass Tablets, E-Book-Reader etc. und Tätigkeiten wie Mails- und SMS-Tippen, Surfen im Internet im sogenannten hand-held-Betrieb eindeutig darunter fallen. Videobrillen werden explizit verboten.
Neu ist auch ein Verhüllungsverbot. Das Tragen von Masken, Schleiern und Hauben, die das ganze Gesicht oder wesentliche Teile des Gesichts verdecken, ist ab sofort verboten. Hier droht ein Bußgeld von 60,00 €
Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.