In einer aktuellen Online-Veröffentlichung empfiehlt Stiftung Warentest dem Verbraucher, nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall sofort zum Anwalt zu gehen.
Es wird hervorgehoben, dass der Kfz-Haftpflichtversicherer des Schädigers weder Partner des Geschädigten ist noch dessen Unterstützung im Sinn hat. Vielmehr gehe es dem Versicherer ausschließlich darum, die Kosten des Schadenfalles gering zu halten.
Nach Schilderung einer typischen Unfallsituation und dem Verhalten eines Versicherers kommt der entscheidende Rat der Stiftung Warentest:
„Besser geht man zum Anwalt – selbst wenn die Schuldfrage klar ist und der Versicherer erklärt, er werde alles bezahlen. Jeder Geschädigte hat das Recht, sich auf Kosten des Gegners einen Anwalt zu nehmen. Es kommt nicht auf die Schadenhöhe an.“
Sodann wird noch hingewiesen auf die aktuelle Rechtsprechung, wonach die Einschaltung eines Rechtsanwalts zur Schadenabwicklung mittlerweile unerlässlich ist: Das Amtsgericht Dortmund sagt dazu: „Jeder Geschädigte ist gut beraten, selbst bei kleinen Schäden einen Anwalt zu nehmen“. Es ging um 645 Euro (Az. 431 C 2044/09).
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main ist es sogar fahrlässig, keinen Anwalt einzuschalten (Az. 22 U 171/13).
Den vollständigen Artikel finden Sie hier:
https://www.test.de/Schadensabwicklung-nach-Autounfall-So-tricksen-die-Versicherer-5364092-0/
Erst vor Kurzem hatte das ARD-Magazin „Plusminus“ über das Regulierungsverhalten der Kfz-Haftpflichtversicherer berichtet. Den Bericht „Knausern auf Kosten geschädigter Autofahrer“ finden Sie in der ARD-Mediathek.
Praxistipp: Verlieren Sie nach einem Verkehrsunfall keine Zeit. Wenden Sie sich am besten sofort an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Die auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwälte kennen die Tricks der Versicherer und sorgen dafür, dass Sie Ihren Schaden vollständig reguliert bekommen. Gerne können Sie uns Ihren Unfallschaden online melden. Wir setzen uns umgehend mit Ihnen in Verbindung.