Warnung vor Telefax der Datenschutzauskunft-Zentrale

Aus der Mandantschaft erreichen uns gleichlautende Schreiben der Datenschutzauskunft-Zentrale vom 01.10.2018.

In der „eiligen Fax-Mitteilung“ wird auf die Pflicht zur Umsetzung der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung hingewiesen. Es wird darum „gebeten“, das „beigefügte Formular“ auszufüllen und „bis zum 09.10.2018“ zurückzusenden.

Das behördliche Aussehen und die suggerierte Eilbedürftigkeit sollen den Empfänger dazu verleiten, die im beigefügten Formular aufgeführten Daten zu ergänzen bzw. korrigieren und dann das Formular zur Bearbeitung zurückzusenden.

 

ACHTUNG: Füllen Sie nichts aus, senden Sie nichts zurück. Es handelt sich um ein Schreiben nach dem Muster einer sog. Abo-Falle. Vermutlich hat die Datenschutzauskunft-Zentrale die Nachfolge der Gewerbeauskunft-Zentrale angetreten, die vor einigen Jahren ihr Unwesen getrieben hat.

Im Kleingedruckten wird darauf hingewiesen, dass Sie einen Basisschutz erwerben zum Preis von 498,00 € netto zzgl. Umsatzsteuer. Die Laufzeit des Basisschutzes beträgt drei Jahre. Somit erhalten Sie später eine Rechnung über 1.777,86 € brutto erhalten.

Praxistipp: Unterschreiben Sie nichts und senden Sie nichts zurück! Sofern Sie diese Warnung zu spät erreicht, sollten Sie Ihre Erklärung unverzüglich widerrufen bzw. den vermeintlichen Vertrag anfechten und vorsorglich kündigen.