Angeblich versendet die Polizei Brandenburg Bußgeldbescheide per E-Mail. Auch die Rechtsanwaltskanzlei BARGMANN wird in einer E-Mail vom 19.06.2019 um 15:06 Uhr pauschal und ohne genauere Angaben verdächtigt, am 19.06.2019 um 18:48 Uhr – also in der Zukunft (!) – in Rahnsdorf bei Berlin immerhin 14 km/h zu schnell gefahren zu sein. Für diese in der Zukunft liegende Tat wird ein Bußgeld von immerhin 100,00 € fällig.
Die Mail verwendet das Logo der Polizei Brandenburg. Sie wird allerdings versendet über eine Seite mailserver-site.info und ist unschwer als Fälschung erkennbar.
Bei genauerer Betrachtung stellt man sehr schnell fest, dass es sich um eine sog. Phishingmail handelt. Der eilige Leser soll verführt werden auf die Buttons „Berufung einlegen“ oder „Einzelheiten des Falles“ zu klicken. Dann schnappt die Falle zu.
Empfängern dieser Mails wird empfohlen, nicht vorschnell irgendetwas anzuklicken. In diesem Fall ist sicherlich die reale Polizei Ihr erster Ansprechpartner für die Erstattung einer Strafanzeige.
Praxistipp: Echte Bußgeldbescheide werden nicht per E-Mail versendet.
Sollten Sie tatsächlich einmal einen echten Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten, berät Sie die Rechtsanwaltskanzlei BARGMANN gerne zur Sach- und Rechtslage sowie möglichen Erfolgsaussichten eines Einspruchs. Denn das ist der richtige Rechtsbehelf gegen Bußgeldbescheide.