Gesetzgeber schließt Gesetzeslücke zum Punktehandel

Punkte in Flensburg und auch Fahrverbote konnten aufgrund einer Gesetzeslücke bislang relativ einfach und ohne große Konsequenzen von „Strohmännern“ übernommen werden.

Gemeint sind Fälle, in denen jemand bewusst Punkte „für einen anderen“ übernimmt, also etwa den Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid ausfüllt, obwohl er gar nicht gefahren ist. Ziel solcher Deals ist es, Fahrverbote oder einen drohenden Führerscheinentzug zu umgehen.

Zum 01.07.2026 hat der Gesetzgeber diese Lücke geschlossen. Künftig ist es verboten, eine Behörde über den tatsächlichen Fahrer oder Beteiligten an einer Ordnungswidrigkeit zu täuschen oder eine solche „Punkteübernahme“ gewerblich anzubieten. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 € geahndet werden.

Wer sich also dafür hergibt, „gegen Geld die Punkte nimmt“, riskiert nicht nur eigene Punkte und hohe Bußgelder, sondern je nach Einzelfall auch strafrechtliche Ermittlungen wegen falscher Angaben. Für den Auftraggeber, der seine Punkte loswerden will, gilt: Der Versuch, mit solchen Tricks das System auszutricksen, kann am Ende teurer werden als das ursprüngliche Fahrverbot.