Amtsgericht Osnabrück verurteilt Kfz-Haftpflichtversicherer zur Zahlung restlicher Mietwagenkosten

Für ein regionales Autohaus mit Kfz-Werkstatt hat die Rechtsanwaltskanzlei BARGMANN restliche Mietwagenkosten aus abgetretenem Recht eingeklagt.

Vorgerichtlich wandte der Versicherer ein, die Mietwagenkosten seien überhöht. Ferner hätte der Geschädigte sich danach erkundigen müssen, wie das Fahrzeug versichert ist. Nach Auffassung des Versicherers seien nur die Kosten eines Mietwagens erstattungsfähig, das auch als solches versichert ist. Letztlich müsse dem Versicherer auch umfassend Einsicht in die zugrundeliegenden Unterlagen (wie Mietvertrag, Kfz-Schein etc.) gewährt werden.

Das Amtsgericht Osnabrück hat den Kfz-Haftpflichtversicherer mit Urteil vom 28.02.2018 (Az.: 53 C 2684/17 (25)) zur Zahlung des offenen Restbetrages verurteilt.

Nach Auffassung des Amtsgerichts Osnabrück kann der für die Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten grundsätzlich maßgebliche Normaltarif im Wege der Schätzung nach § 287 ZPO ermittelt werden. Die Schätzung erfolgte auf Basis des sog. arithmetischen Mittels zwischen Schwacke-Automietpreisspiegel und Fraunhofer-Erhebung, also der Mittelwertrechtsprechung.

Das Gericht setzte den Normaltarif auch nicht herab, weil im Streitfall kein Mietfahrzeug eines gewerblichen Autovermieters angemietet wurde, sondern ein Ersatzwagen der reparierenden Kfz-Werkstatt. „Aus Sicht des Geschädigten stellt sich die Anmietung eines Werkstattwagens als bei einem gewerblichen Autovermieter nicht anders dar. Der Geschädigte eines Verkehrsunfalls hat überdies keinen Einfluss darauf, wie das von ihm angemietete Fahrzeug versichert ist. Es besteht keine Erkundigungspflicht des Geschädigten noch ist der vorliegende Mietvertrag nichtig.“

Praxistipp: Der Kostendruck bei den Kfz-Versicherern führt regelmäßig dazu, dass Schadenpositionen unberechtigt gekürzt werden. Vermeiden Sie lästige Auseinandersetzungen mit dem Kfz-Haftpflichtversicherer des Schädigers, indem Sie sich direkt nach dem Verkehrsunfall an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht wenden.

Die Rechtsanwaltskanzlei BARGMANN vertritt regelmäßig Geschädigte bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen aus einem Verkehrsunfall.

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