Amtsgericht Ibbenbüren verurteilt Kfz-Haftpflichtversicherer zur Zahlung restlicher Verbringungskosten

Die von der Rechtsanwaltskanzlei BARGMANN vertretene Geschädigte eines Verkehrsunfalls machte vor dem Amtsgericht Ibbenbüren restliche Schadensersatzansprüche gegen den eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers geltend. Es handelte sich um Verbringungskosten, deren Zahlung vom Versicherer unter Hinweis auf einen sog. „Prüfbericht“ verweigert wurde.

Die Geschädigte zahlte daraufhin selbst den offenen Restbetrag an die Kfz-Werkstatt und machte die Schadensersatzansprüche in Höhe von 34,51 € gerichtlich geltend.

Weiterlesen

Stiftung Warentest empfiehlt Unfallschadenregulierung durch Rechtsanwälte

In einer aktuellen Online-Veröffentlichung empfiehlt Stiftung Warentest dem Verbraucher, nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall sofort zum Anwalt zu gehen.

Es wird hervorgehoben, dass der Kfz-Haftpflichtversicherer des Schädigers weder Partner des Geschädigten ist noch dessen Unterstützung im Sinn hat. Vielmehr gehe es dem Versicherer ausschließlich darum, die Kosten des Schadenfalles gering zu halten.

Nach Schilderung einer typischen Unfallsituation und dem Verhalten eines Versicherers kommt der entscheidende Rat der Stiftung Warentest:

„Besser geht man zum Anwalt – selbst wenn die Schuld­frage klar ist und der Versicherer erklärt, er werde alles bezahlen. Jeder Geschädigte hat das Recht, sich auf Kosten des Gegners einen Anwalt zu nehmen. Es kommt nicht auf die Schadenhöhe an.“

Sodann wird noch hingewiesen auf die aktuelle Rechtsprechung, wonach die Einschaltung eines Rechtsanwalts zur Schadenabwicklung mittlerweile unerlässlich ist: Das Amts­gericht Dort­mund sagt dazu: „Jeder Geschädigte ist gut beraten, selbst bei kleinen Schäden einen Anwalt zu nehmen“. Es ging um 645 Euro (Az. 431 C 2044/09).

Nach Auffassung des Ober­landes­gerichts Frank­furt am Main ist es sogar fahr­lässig, keinen Anwalt einzuschalten (Az. 22 U 171/13).

Den vollständigen Artikel finden Sie hier:

https://www.test.de/Schadensabwicklung-nach-Autounfall-So-tricksen-die-Versicherer-5364092-0/

Erst vor Kurzem hatte das ARD-Magazin „Plusminus“ über das Regulierungsverhalten der Kfz-Haftpflichtversicherer berichtet. Den Bericht „Knausern auf Kosten geschädigter Autofahrer“ finden Sie in der ARD-Mediathek.

Praxistipp: Verlieren Sie nach einem Verkehrsunfall keine Zeit. Wenden Sie sich am besten sofort an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Die auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwälte kennen die Tricks der Versicherer und sorgen dafür, dass Sie Ihren Schaden vollständig reguliert bekommen. Gerne können Sie uns Ihren Unfallschaden online melden. Wir setzen uns umgehend mit Ihnen in Verbindung.

Amtsgericht Bad Iburg verurteilt Kfz-Haftpflichtversicherer zur Zahlung restlicher Mietwagenkosten

Für ein regionales Autohaus mit Kfz-Werkstatt hat die Rechtsanwaltskanzlei BARGMANN restliche Mietwagenkosten aus abgetretenem Recht eingeklagt.

Vorgerichtlich wandte der Versicherer wie so häufig ein, die Mietwagenkosten seien überhöht. Ferner hätte der Geschädigte sich danach erkundigen müssen, wie das Fahrzeug versichert ist. Nach Auffassung des Versicherers seien nur die Kosten eines Mietwagens erstattungsfähig, das auch als solches versichert ist (Stichwort: Selbstfahrervermietfahrzeug). Letztlich müsse dem Versicherer auch umfassend Einsicht in die zugrundeliegenden Unterlagen (wie Mietvertrag, Kfz-Schein etc.) gewährt werden.

Das Amtsgericht Bad Iburg hat den Kfz-Haftpflichtversicherer mit Urteil vom 04.07.2018 (Az.: 4 C 166/18 (4)) zur Zahlung des offenen Restbetrages verurteilt.

Weiterlesen

Amtsgericht Osnabrück verurteilt Kfz-Haftpflichtversicherer zur Zahlung restlicher Mietwagenkosten

Für ein regionales Autohaus mit Kfz-Werkstatt hat die Rechtsanwaltskanzlei BARGMANN restliche Mietwagenkosten aus abgetretenem Recht eingeklagt.

Vorgerichtlich wandte der Versicherer ein, die Mietwagenkosten seien überhöht. Ferner hätte der Geschädigte sich danach erkundigen müssen, wie das Fahrzeug versichert ist. Nach Auffassung des Versicherers seien nur die Kosten eines Mietwagens erstattungsfähig, das auch als solches versichert ist. Letztlich müsse dem Versicherer auch umfassend Einsicht in die zugrundeliegenden Unterlagen (wie Mietvertrag, Kfz-Schein etc.) gewährt werden.

Das Amtsgericht Osnabrück hat den Kfz-Haftpflichtversicherer mit Urteil vom 28.02.2018 (Az.: 53 C 2684/17 (25)) zur Zahlung des offenen Restbetrages verurteilt.

Weiterlesen

Verkehrsunfall im Urlaub – was tun?

Die Sommerferien stehen vor der Tür.

Dann geht es für viele ab in den langersehnten Urlaub. Die schönsten Wochen im Jahr dienen eigentlich der Erholung. Doch wie verhält man sich nach einem Verkehrsunfall im Urlaub?

Verschwenden Sie keine wertvolle Urlaubszeit. Beauftragen Sie umgehend Ihren Rechtsanwalt mit der Schadenregulierung. Wir kümmern uns um Ihren Unfallschaden – auch während Ihres Urlaubs. So können Sie weiterhin die schönste Zeit des Jahres genießen.

Rufen Sie uns an oder melden Sie uns Ihren Unfallschaden hier online.

Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung. Schnell, unkompliziert und zuverlässig. Dann können wir Ihnen auch sagen, worauf Sie achten müssen, damit keine Ansprüche verloren gehen.

Praxistipp: 

Insbesondere wichtig bei einem Verkehrsunfall im Ausland: Bei einem Verkehrsunfall gilt das Schadenrecht des Unfallortes. Wichtig ist in jedem Fall, Beweise zu sichern. Zeichnen Sie genau auf, wie sich der Unfall ereignet hat. Nutzen Sie bei Verkehrsunfällen im Ausland den Europäischen Unfallbericht oder rufen Sie vorsorglich die Polizei. Machen Sie Fotos und benennen Sie Zeugen.

Amtsgericht Ibbenbüren verurteilt Kfz-Haftpflichtversicherer zur Zahlung restlicher Reparaturkosten

Der von der Rechtsanwaltskanzlei BARGMANN vertretene Geschädigte machte vor dem Amtsgericht Ibbenbüren restliche Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall gegen den eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers geltend. Es handelte sich um restliche Reparaturkosten, deren Zahlung vom Versicherer unter Hinweis auf einen sog. „Prüfbericht“ verweigert wurde.

Im Laufe des Rechtsstreits hat er den offenen Betrag an seine Kfz-Werkstatt gezahlt. Umstritten war in diesem Zusammenhang, ob die Zahlung des Klägers während des laufenden Rechtsstreits die Indizwirkung für die Erforderlichkeit der Rechnungsbeträge herbeiführt.

Hintergrund ist die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs: Danach wird eine vom Geschädigten vollständig beglichene Reparaturrechnung seiner Kfz-Werkstatt nicht mehr daraufhin überprüft, ob einzelne Positionen erforderlich waren oder nicht. Hat der Geschädigte die Reparaturkosten tatsächlich gezahlt und trifft ihn weder hinsichtlich der Auswahl der Werkstatt noch im Hinblick auf die Überwachung derselben ein Verschulden, stellt die Begleichung der Reparaturkostenrechnung eine durch den Unfall zurechenbare Vermögensminderung dar, die der Schädiger zu ersetzen hat.

Wie bereits das Amtsgericht Minden (AG Minden, Urteil vom 16.02.2018, Az.: 28 C 220/17) hat auch das Amtsgericht Ibbenbüren diese Frage bejaht.

Weiterlesen

Kein Anspruch auf Mietwagen bei nur unterdurchschnittlicher Nutzung

Das Oberlandesgericht Hamm hat in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 23.01.2018, Az.: 7 U 46/17) noch einmal in Erinnerung gerufen, dass der Geschädigte eines Verkehrsunfalls sich dann kein Ersatzfahrzeug anmieten darf, wenn sein täglicher Fahrbedarf unter 20 km liegt.

Im zugrundeliegenden Rechtsstreit ging es um Mietwagenkosten in Höhe von 1.230,00 € für die Dauer von 11 Tagen. Der 76-jährige Geschädigte legte in dieser Zeit lediglich 239 km zurück, wobei 65 km allein auf die Strecke vom Wohnort des Geschädigten zum Autohaus entfielen. Nach Abzug dieser 65 km verblieb eine tägliche Fahrleistung von 16 km.

Nach Ansicht des OLG Hamm hat der Geschädigte in diesem Fall keinen Anspruch auf Erstattung von Mietwagenkosten, weil er gegen die ihm obliegende Schadenminderungspflicht verstoßen hat.

Weiterlesen

Nutzungsausfall für Motorrad nach Verkehrsunfall

Wenn ein Kraftfahrzeug nach einem Verkehrsunfall so beschädigt ist, dass es nicht mehr verkehrssicher oder fahrbereit ist, hat der Geschädigte in der Regel einen Anspruch auf Nutzungsausfall.

Wie sieht es aber aus, wenn ein Motorrad bei einem Verkehrsunfall beschädigt wurde? Hierzu gibt es eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 23.01.2018, Az.: VI ZR 57/17).

Weiterlesen

Herbeiführung der Indizwirkung für die Erforderlichkeit von Reparaturkosten auch durch Zahlung der offenen Rechnungsbeträge während des Rechtsstreits

Die von der Rechtsanwaltskanzlei BARGMANN vertretene Geschädigte machte vor dem Amtsgericht Minden restliche Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall gegen den eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherer geltend. Es handelte sich um restliche Reparaturkosten, deren Zahlung vom Versicherer unter Hinweis auf einen sog. „Prüfbericht“ verweigert wurde.

Im Laufe des Rechtsstreits hat sie den offenen Betrag an ihre Kfz-Werkstatt gezahlt. Umstritten war in diesem Zusammenhang, ob die Zahlung der Klägerin während des laufenden Rechtsstreits die Indizwirkung für die Erforderlichkeit der Rechnungsbeträge herbeiführt. Das hat das Amtsgericht Minden bejaht (AG Minden, Urteil vom 16.02.2018, Az.: 28 C 220/17).

In der Entscheidung heißt es:

Weiterlesen

Rückstufungsschaden in der Kaskoversicherung ist Schadenposition im Haftpflichtschaden

Die Geschädigte eines Verkehrsunfalls verklagte die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers, welche ihren Unfallschaden zu 75 % vorgerichtlich reguliert hatte. Sie begehrte die Feststellung, dass die Haftpflichtversicherung ihr auch den Prämienschaden aus der Inanspruchnahme einer Vollkaskoversicherung zu erstatten habe.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass ein entsprechender Schadensersatzanspruch besteht. Der BGH ist der Ansicht, der Geschädigte eines Verkehrsunfalls kann vom Schädiger bzw. dessen Kfz-Haftpflichtversicherer in Höhe der Haftungsquote anteiligen Ersatz des Rückstufungsschadens verlangen.

Nach ständiger Rechtsprechung des BGH ist die Rückstufung in der Vollkaskoversicherung für den Geschädigten eine Folge seines unfallbedingten Fahrzeugschadens (vgl. u. a. BGH, Urteil vom 25.04.2006, Az.: VI ZR 36/05; BGH, Urteil vom 26.09.2006, Az.: VI ZR 247/05). Der Schädiger haftet auch bei nur anteiliger Schadenverursachung für den Prämienschaden. Das folgt aus dem Grundsatz, dass eine Mitursächlichkeit einer Alleinursächlichkeit in vollem Umfang gleichsteht.

Weiterlesen